Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.01.2017

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16   

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https://dejure.org/2016,39856
BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16 (https://dejure.org/2016,39856)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2016 - 1 StR 334/16 (https://dejure.org/2016,39856)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2016 - 1 StR 334/16 (https://dejure.org/2016,39856)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 Abs 1 Nr 1 StPO, § 251 Abs 4 S 1 StPO, § 251 Abs 4 S 2 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Vernehmungsersetzende Verlesung der Stellungnahme eines Sachverständigen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 250 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 251 Abs. 1 StPO, § 256 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 251 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 a StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 b StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 c, Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung im Rahmen einer Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Vernehmungsersetzende Verlesung der Stellungnahme eines Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung im Rahmen einer Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Vernehmungsersetzende Verlesung der Stellungnahme eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die verlesene Stellungnahme der Dipl.-Psychologin

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Stellungnahme der Diplom-Psychologin verlesen und strafschärfend verwertet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vernehmungsersetzende Verlesung - und die stillschweigende Zustimmung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine stillschweigende Zustimmung zur Verlesung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 299
  • NStZ-RR 2017, 132
  • StV 2017, 791
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund seines Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 und vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278; Urteil vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Die Voraussetzungen der die vernehmungsersetzende Verlesung ausnahmsweise gestattenden § 251 Abs. 1 StPO oder § 256 StPO lagen nicht vor; einer Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO bedurfte es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund seines Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 und vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278; Urteil vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15).
  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 236/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund seines Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 und vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278; Urteil vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15).
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst waren (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1987 - Ss 450/87, NStZ 1988, 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, BGHSt 9, 230, 232 f.; Löwe/RosenbergSander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst waren (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1987 - Ss 450/87, NStZ 1988, 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, BGHSt 9, 230, 232 f.; Löwe/RosenbergSander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • OLG Köln, 15.09.1987 - Ss 450/87

    Beweisaufnahme; Vereinfachte Art der Beweisaufnanme; Schweigen

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16
    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst waren (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1987 - Ss 450/87, NStZ 1988, 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, BGHSt 9, 230, 232 f.; Löwe/RosenbergSander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2017 - 5 StR 607/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2859
BGH, 24.01.2017 - 5 StR 607/16 (https://dejure.org/2017,2859)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - 5 StR 607/16 (https://dejure.org/2017,2859)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 5 StR 607/16 (https://dejure.org/2017,2859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Erörterungen in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 270 Abs. 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Gesprächen vor dem Schöffengericht vor der Verweisung nach § 270 Abs. 1 StPO

  • rewis.io

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Erörterungen in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Erörterungen in der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bewertung von Gesprächen vor dem Schöffengericht vor der Verweisung nach § 270 Abs. 1 StPO

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 270 Abs. 1
    Bewertung von Gesprächen vor dem Schöffengericht vor der Verweisung nach § 270 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    Für verständigungsbezogene Erörterungen innerhalb der Hauptverhandlung besteht zudem keine Informationspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 mwN; zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 607/16).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 536/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Soweit sich das Verständigungsgeschehen in der Hauptverhandlung ereignet hat, bedurfte es keiner gesonderten Mitteilung nach § 243 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 607/16, NStZ 2017, 299).
  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

    Dass die maßgeblichen Gespräche und die darauf bereits beruhenden Prozesserklärungen hier in einer Hauptverhandlung stattgefunden haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24.01.2017, 5 StR 607/16, und vom 19.07.2017, 4 StR 536/16, bei juris) und in dem Protokoll vom 11.12.2017 - jedenfalls in ihrem Kerngehalt - auch dokumentiert sind, kann vorliegend nach (einvernehmlicher) Aussetzung dieser Hauptverhandlung an der diesbezüglichen Mitteilungspflicht in der neuen, dem angefochtenen Berufungsurteil zugrunde liegenden Hauptverhandlung vom 05.03.2018 nichts ändern, weil sie jedenfalls außerhalb der sich nunmehr auch auf das (später) hinzuverbundene Verfahren erstreckenden neuen Hauptverhandlung und zudem in Abwesenheit des - wenn auch durch seinen bevollmächtigten Verteidiger "vertretenen" - Angeklagten erfolgt sind und ihrem Inhalt nach gerade auf die spätere Behandlung der Strafaussetzungsfrage in mehreren (Berufungs-)Verfahren mit untereinander gesamtstrafenfähigen Tatvorwürfen ausgerichtet waren.
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